
Die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV sind mit dem Bundesgesetz vom 19. März 1965 (ELG) eingeführt worden und bezwecken die materielle Existenzsicherung der in der Schweiz lebenden AHV- und IV-Rentenberechtigten. Bei den Ergänzungsleistungen zur AHV/IV handelt es sich um Sozialversicherungsleistungen ganz besonderer Art. Sie nehme...
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